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Bestattungsbüro (Riehen)

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Über uns

ÖFFNUNGSZEITEN AN FREI- UND FEIERTAGEN 2019

Todesfälle und Bestattungen in Basel

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin (wenn nicht erreichbar: der Notfallarzt) benachrichtigt werden. Er/Sie stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital, erhalten die Angehörigen zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung ein Anzeigeformular von der Spitalverwaltung. Bei einem gewaltsamen Tod (Unfall oder Suizid) muss die Polizei informiert werden, die wiederum das Institut für Rechtsmedizin benachrichtigt.

Meldung des Todesfalls
Ist der Todesfall im Kanton Basel-Stadt eingetreten, ist dieser raschmöglichst (gemäss den gesetzlichen Vorschriften innert zwei Tagen) beim Bestattungsbüro, Friedhof am Hörnli, Hörnliallee 70, Riehen, während den Öffnungszeiten persönlich zu melden. Bitte melden Sie Ihren Besuch telefonisch unter +41 61 605 21 80 an und vereinbaren Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten an Feiertagen finden Sie den entsprechenden Link auf der rechten Seite. Die abgegebenen Unterlagen werden anschliessend ans Zivilstandsamt zur Registrierung weitergeleitet.

Zur Anmeldung verpflichtet sind die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten, die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten, die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt, sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen, die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten sowie die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet.

Unterlagen zur Anmeldung des Todesfalles
Nach dem telefonischen Erstkontakt - bei dem wir mit Ihnen die ersten Schritte besprochen haben - stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Bitte bringen Sie für die Anmeldung des Todesfalls Folgendes mit:
- Ärzliche Todesbescheinigung
- Anzeigeformular des Spitals oder Alters- und Pflegeheims, falls der Tod in einem Spital respektive in einem Heim eingetreten ist
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis/Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person, sofern vorhanden

Zusätzlich, wenn die verstorbene Person nicht Schweizer/-in war:
- Niederlassungs- oder Ausländerausweis
- Ausländischer Pass des/ der Verstorbenen
- Eheschein, sofern vorhanden
- Geburtsschein, sofern vorhaden

Ist der Todesfall in einem anderen Kanton eingetreten?
Ist der Tod in einem anderen Kanton eingetreten, müssen Sie den Todesfall zuerst beim zuständigen Zivilstandsamt melden.
Für die Organisation der Bestattung bitten wir Sie, den amtlichen Todesschein des zuständigen Zivilstandesamtes oder das nachgeführte Familienbüchlein mitzubringen.

Danach ist beim Bestattungsbüro, beim Friedhof am Hörnli, Hörnliallee 70, Riehen Meldung zu machen.

Wünschen Sie eine religiöse Abdankung?
Wir empfehlen, vor dem Gang zum Bestattungsbüro mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufzunehmen und sich nach möglichen freien Terminen zu erkundigen. Sie vermeiden damit eventuelle Terminkollisionen zwischen Pfarramt und dem Friedhof. Wir bitten Sie um Verständnis, dass weder die Pfarrämter noch das Bestattungsbüro beim Friedhof am Hörnli, Hörnliallee 70, Riehen bei der Wahl von Terminen frei auf alle Wünsche eingehen können.
Es ist den Angehörigen freigestellt, ob sie einen Geistlichen oder einen Bestattungsredner bzw. eine -rednerin zur Gestaltung der Trauerfeier beiziehen wollen.

In Würde Abschied nehmen
Wer einen nahe stehenden Menschen verliert, ist aufgewühlt. Wir setzen uns dafür ein, die Wünsche der Verstorbenen und ihrer Angehörigen zu erfüllen.

Die Angehörigen sind in einem Todesfall aufgefordert, die Bestattungs-Formalitäten so rasch wie möglich im Bestattungsbüro, Friedhof am Hörnli, Hörnliallee 70, Riehen, persönlich anzumelden.

Die unentgeltliche Bestattung
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Kantons Basel-Stadt hat das Recht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung.

Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet die Beratung der Hinterbliebenen durch die Mitarbeiter/innen des Bestattungswesens, die Einsargung in einen Basler Staatssarg, das Einkleiden in ein Leichenhemd, die Überführung der verstorbenen Person auf einen Basler Friedhof, die Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum, eine Trauerfeier mit Orgelbegleitung in einer Friedhofkapelle, die Einäscherung, die Benützung eines Erdreihen-, Urnenreihen- oder anonymen Gemeinschaftsgrabes für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist, sowie die Beisetzung der Urne oder die Beisetzung des Sarges in einem Grabe.

Alle Wünsche, die über dieses Grundangebot hinausgehen, sind kostenpflichtig. Es gibt viele Möglichkeiten, die Trauerfeier und das Begräbnis anders zu gestalten. Die nebenstehenden Merkblätter (zum Herunterladen als pdf) und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben dazu gerne Auskunft.

Friedhof am Hörnli

Bestattungsbüro

Hörnliallee 70

4125 Riehen

Tel. 061 605 21 80

Bus-Haltestelle Friedhof am Hörnli, Linie 31 und 34

Sprachen

Deutsch

Standort und Kontakt

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Bestattungsbüro

  • Büroadresse Büroadresse

    Hörnliallee 70 4125 Riehen

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    0616... Nummer anzeigen 061 605 21 80 *
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